Urteil: einrichtungsbezogene Impfpflicht rechtens
Lange wurde darüber gestritten. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht Nägel mit Köpfen gemacht. In einem abschließenden Urteil wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht als rechtens beurteilt.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt
Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. In seinem Urteil erkannten die Richter zwar den Eingriff in die Grundrechte an. Allerdings überwog das Schutzinteresse von vulnerablen Gruppen. Denn die einrichtungsbezogene Impfpflicht schützt besonders gefährdete Gruppen vor einer körperlichen Beeinträchtigung.
Allerdings betrifft diese Impfpflicht nur Personen aus der Gesundheits- und Pflegebranche, welche sich nicht impfen lassen möchten. Die Karlsruher Richter sehen zwar eine Beeinträchtigung der Berufsfreiheit.
Impfen oder Bußgeld
Allerdings ist diese berufsbedingte Beeinträchtigung gerechtfertigt. Denn ein Impfzwang besteht nicht. Denn die Richter und Richterinnen argumentierten, dass die Beschäftigten immer noch die freie Wahl haben.
Entweder sich gegen das Virus impfen lassen oder den Job wechseln bzw. ein mögliches Bußgeld kassieren. Aus diesen Grund ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur zum Teil ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
Besonders schützenswert
Des Weiteren müssen die vulnerablen Personengruppen besonders geschützt werden. Und zwar aus mehreren Gründen. Zum einen ist deren Abwehrsystem schwächer. Zum anderen haben sie teilweise nicht die Möglichkeit sich impfen zu lassen.
Außerdem gilt es, diese vulnerablen Gruppen durch Ansteckungen zu schützen vor allem von Menschen aus der direkten Umgebung. Das sind zumeist Personen aus der Gesundheits- und Pflegebranche.
Zahlreiche Klagen
Insgesamt gingen zahlreiche Klagen beim Bundesverfassungsgericht an. Außerdem knapp 80 Eilanträge. Alle wurden von Karlsruhe abgewiesen. Ob eine einrichtungsbezogene Impfpflicht allerdings die Impfquote nach oben treibt, bleibt abzuwarten.
Denn laut der Umfrage eines Jobportals für Gesundheitsberufe sind knapp 18 Prozent der Befragten aus der Branche ungeimpft. Von denen wollen sich 61 Prozent nicht gegen das Virus impfen lassen. Das war der Stand vor der einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Christoph Mers
Online Content Manager