Rückkehr zur Home Office Pflicht angestrebt
Im März 2022 lief sie aus. Doch im Herbst soll sie ihr Comeback feiern. Die Rede ist von der Rückkehr der Home Office Pflicht. Darüber wird zumindest aktuell diskutiert.
Home Office Pflicht: Rückkehr geplant
Die Zügel in der Corona-Pandemie werden ab Herbst wieder straffer gezogen. Konkret geht es dabei zum einen um die Wiedereinführung der Home Office Pflicht. Diese soll laut einem Referentenentwurf ab Oktober 2022 eingeführt werden.
Diese Rückkehr zur Pflicht auf Home Office wird laut dem Bundesarbeitsministerium erneut angestrebt. Was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Mit dieser Verordnung werden Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihrer Belegschaft anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Beschäftigung dies grundsätzlich ermöglicht.
Wann greift die Verordnung?
Die Home Office Pflicht soll ab Oktober 2022 wieder greifen. Noch konkreter wird das Nachrichtenmagazin „The Pioneer“. Dieser nennt den 1. Oktober 2022 als Starttermin. Die Regelung soll dann bis zum 07. April 2023 gelten.
Hintergrund ist, dass für den Herbst wieder mit steigenden Infektionszahlen zu rechnen ist. Aus diesem Grund sollen Unternehmen eine entsprechendes Hygienekonzept erarbeiten.
Das muss dezidierte Schutzmaßnahmen enthalten. Dazu zählt beispielsweise die Verminderung von betrieblichen Personenkontakten. Anders ausgedrückt: Die Anzahl an Personen in den Büros muss reduziert werden. Das soll über die Home Office Pflicht wieder gelingen.
Kostenlose Tests wieder
Zum anderen sollen laut dem Referentenentwurf Unternehmen Ihrer Belegschaft wieder Schnell- und Selbsttests anbieten. Des Weiteren muss der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Sowohl am Arbeitsplatz als auch in den Pausenzeiten.
Ob dieser Referentenentwurf auch in dieser Form umgesetzt wird, steht noch in den Sternen. Aktuell liegt der Vorschlag zur Abstimmung im entsprechenden Ressort.
Christoph Mers
Online Content Manager