Neues Nachweisgesetz für Arbeitgeber: bis zu 2.000 Euro Bußgeld möglich
Ab dem 01. August 2022 kommt auf die deutschen Arbeitgeber eine große Veränderung zu. Das neue Nachweisgesetz verlangt eine Aktualisierung der Arbeitsverträge. Darauf müssen sich Arbeitgeber ab August 2022 einstellen
Änderung des Nachweisgesetzes
Ab dem 01. August 2022 müssen deutlich mehr Arbeitsbedingungen in den Arbeitsverträgen stehen als bisher. Dazu sind Arbeitgeber verpflichtet auf Grund des neuen Nachweisgesetzes.
Grundsätzlich regelt das Nachweisgesetz, dass Beschäftige über wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich unterrichtet werden müssen. Gleiches gilt für spätere Änderungen.
Mehr Bedingungen in den Verträgen
Das neue Nachweisgesetz sorgt für eine verstärkte Dokumentationspflicht. In Zukunft müssen unter anderem folgende Punkte ebenfalls in den Arbeitsvertrag einfließen:
- die Dauer der Probezeit (sofern vereinbart)
- die Zusammensetzung und Höhe der Vergütung sowie die Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen.
- Fälligkeit und Art der Auszahlung
- vereinbarte Arbeitszeitsystem mit Ruhe- und Pausenzeiten;
- Bei Schichtarbeit: Angaben zum Schichtsystem, Schichtrhythmus und den Voraussetzungen für Schichtänderungen
- die Voraussetzungen für das Anordnen von Überstunden (sofern vereinbart)
- Möglicher Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen
- bei betrieblicher Altersversorgung: Name und Anschrift des Versorgungsträgers
- Hinweise zum Verfahren bei Kündigungen, mindestens aber Hinweise auf die Schriftformerfordernis
- Fristen einer Kündigung sowie zur Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
Alt-Verträge nicht betroffen
Grundsätzlich gilt: Verträge, die vor dem 01. August 2022, abgeschlossen wurden, bleiben vom neuen Nachweisgesetz unangetastet. Hier müssen die Arbeitsverträge nicht angepasst werden.
Aber Achtung: Arbeitnehmer*innen haben das Recht, schriftlich die Informationen anzufordern. Der Arbeitgeber muss dieser Nachweispflicht innerhalb von sieben Tagen nachkommen.
Empfindliche Strafe droht
Für alle Arbeitsverhältnisse, die ab dem 01. August 2022 beginnen, gilt das neue Nachweisgesetz. Und zwar ab dem ersten Tag müssen die Arbeitgeber alle geforderten Bedingungen in den Vertrag abbilden. Und zwar ausschließlich in schriftlicher Form und mit Originalunterschrift.
Entweder im Vertrag oder in einem gesonderten Schreiben. Ein Nachweis in elektronischer Form ist nicht möglich. Kommt der Arbeitgeber seiner Nachweispflicht nicht nach, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Das kann eine Strafe von bis zu 2.000 Euro pro Fall nach sich ziehen.
Mit dem neuen Nachweisgesetz kommen auf deutsche Arbeitgeber eine Vielzahl an zusätzlichen Aufgaben hinzu. Besonders kleine und mittlere Unternehmen werden mit der Umstellung zu kämpfen haben.
Erschwerend ist, dass die Nachweispflicht ausschließlich schriftlich erfolgen muss. Ein fatales Signal in Zeichen von Digitalisierung und weniger Bürokratie. In die gleiche Kerbe schlägt ebenfalls Rechtsanwältin Claudia Kreuzer-Marks, Leiterin der Rechtsberatung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz: „Mit den neuen Nachweispflichten steigt der bürokratische Aufwand für die Betriebe.“
Christoph Mers
Online Content Manager