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Mindestemepratur im Büro

Zu kalt im Büro? So warm muss es mindestens sein!

Temperatur Arbeitsplatz Gesetz

Immer wieder kann es zur Temperatureinstürzen über den Winter kommen. Das kann im Büro zu einer frostigen Angelegenheit werden. Doch wie kalt darf es am Arbeitsplatz tatsächlich sein? Und was muss der Arbeitgeber beachten?

Gesetzliche Raumtemperatur am Arbeitsplatz

Wie kalt oder wie warm es am Arbeitsplatz sein muss, regelt die sogenannte Arbeitsstättenverordnung. Kurz ArbStättV. Diese liefert die Vorgaben für die Raumtemperatur in Büros, Werkstätten und anderen Einrichtungen.

Bei der Regelung spielt vor allem der Begriff „Lufttemperatur“ eine entscheidende Rolle. Die Lufttemperatur ist, laut ArbStättV, folgende: Es beschreibt die Temperatur der Luft, welche den Menschen umgibt, ohne die Einwirkung von Wärmestrahlung.

Vorgaben für die Lufttemperatur

Die Regelungen für die Mindestwerte der Lufttemperatur richten sich zum einen nach der Arbeitsschwere. Zum anderen nach der Körperhaltung. Daraus ergeben sich folgende Mindestwerte für die Arbeitsräume:

Überwiegende Körperhaltung

Arbeitsschwere: 

leicht

Arbeitsschwere: 

mittel

Arbeitsschwere: 

schwer

Sitzen +20 °C +19 °C -
Sitzen, Gehen +19°C + 17°C + 12°C

 

Definition der Arbeitsschwere

Die Tabelle bietet einen ersten Überblick zu den Mindestwerten in den Arbeitsräumen. Doch welche Tätigkeit ist als leicht, mittel oder sogar schwer zu definieren. Das wird ebenfalls in der ArbStättV geregelt:

Arbeitsschwere Beispiele
Leicht Leichte Hand-/Armarbeit mit ruhigem Sitzen und gelegentlichen Gehen
Mittel Mittelschwere Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen, Gehen oder Stehen
Schwer Schwere Hand-/Arm-, Bein- oder Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen

 

Arbeitgeber muss handeln

Sollten die Mindestwerte für die Lufttemperatur in den Arbeitsräumen nicht erfüllt werden, muss der Arbeitgeber zwingend handeln. Dabei müssen, wenn alle vorherigen technischen Möglichkeiten ausgeschöpft wurde, folgende Maßnahmen durchgeführt werden.

In genau der vorgeschrieben Reihenfolge:

  1. arbeitsplatzbezogene technische Maßnahmen wie beispielsweise die Bereitstellung einer Wärmestrahlungsheizung oder von Heizmatten 
  2. organisatorische Maßnahmen wie beispielsweise Aufwärmzeiten
  3. personenbezogene Maßnahmen wie die Bereitstellung von geeignete Kleidung

Temperatur in anderen Räumen

Diese Mindestwerte gelten allerdings nicht in allen Räumen. Laut der ArbStättV gibt es für besondere Räume andere gesetzliche Vorgaben. Ein Überblick:

Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen: mindestens +21 °C

Stationäre Toilettenanlagen: mindestens +21 °C

Waschräume mit installieren Duschen: +24 °C

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      Christoph Mers

      Online Content Manager