Ein Mehr an Bürokratie ist unvermeidbar
SD Worx HR-Direktorin Tanja Büchsenschütz im Interview über das neue Nachweisgesetz für Arbeitgeber. Vor- und Nachteile der neuen Richtlinie. Und wie Unternehmen unterstützt werden können.
Frage: Ab dem 01. August 2022 tritt das neue Nachweisgesetz für Arbeitgeber in Kraft. Wie bewertest du grundsätzlich die neuen Richtlinien?
Büchsenschütz: Mit dem neuen Nachweisgesetz hat der Gesetzgeber die Vorgaben der EU aus der Arbeitsbedingungsrichtlinie umgesetzt und einige Regelungen neu aufgenommen.
Frage: Welche Vorteil hat das für Arbeitnehmer*innen?
Büchsenschütz: Dies hat den Vorteil, dass es für Arbeitnehmer*innen mehr Transparenz über die Arbeitsbedingungen gibt. Für sie wird noch deutlicher, was sie erwarten können. Dies wiederum gibt ihnen mehr Rechtssicherheit und Klarheit über die wesentlichen Bestandteile des Arbeitsverhältnisses. Zudem wurde der Anwendungsbereich auch auf vorübergehend beschäftigte Aushilfen erweitert.
Frage: Wie sieht es in der alltäglichen Praxis aus?
Büchsenschütz: In der Praxis kommt die Neuerung nur leider nicht so modern daher. Der Gesetzgeber hat sich gegen die Nutzung der digitalen Möglichkeiten entschieden. Insbesondere für größere Unternehmen ist daher ein nicht zu unterschätzender administrativen Aufwand mit der Umsetzung verbunden. Die gewollte Schutzfunktion bedeutet für manche HR-Abteilungen einen nicht unerheblichem Aufwand, der wohlmöglich die vorhandene Kapazität überfordert.
Frage: Wie wirkt sich das Nachweisgesetz konkret in Ihrem Unternehmen aus?
Büchsenschütz: Auch wir müssen über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren. Unsere Arbeitsverträge sind wie in den meisten Unternehmen historisch gewachsen und in Teilen sehr unterschiedlich. Die aktuellen Verträge müssen nur leicht angepasst werden und selbstverständlich werden auch wir über die wesentlichen Vertragsbedingungen wie erforderlich informieren.
Frage: Wie erfolgt die Umsetzung?
Büchsenschütz: Wir werden dies mit zusätzlichen Schreiben machen, so dass wir in der Lage sind auch in Zukunft bei jeder Änderung kontinuierlich über eine Anpassung der wesentlichen Vertragsbestandteile zu informieren und dabei den administrativen Aufwand so gering wie möglich halten.
Frage: Bedeutet die neue Richtlinie ein Mehr an Bürokratie?
Büchsenschütz: Nach meiner Einschätzung ist mehr Bürokratie unvermeidbar. Die HR-Abteilungen können aber für Entlastung der eigenen Mitarbeiter*innen sorgen, indem sie z.B. von den Möglichkeiten des Outsourcing Gebrauch machen. Die HR-Abteilungen können sich dann auf die Beratung und z.B. das Coaching konzentrieren. Die zunehmenden eher operativen Tätigkeiten können gebündelt von Dienstleistern wie auch uns übernommen werden.
Frage: Stichwort Outsourcing. Warum ist der Einsatz von externen Ressourcen sinnvoll für Unternehmen?
Büchsenschütz: Natürlich wollen die HR`ler der Unternehmen alles richtig machen. Doch nicht jedes Unternehmen hat eine eigene Rechtsabteilung oder kann sich ein eigenes Expertenteam leisten. Mit unseren Experten*innen können Unternehmen Kompetenz gewinnen und müssen nicht jeden Spezialisten selber vorhalten. Gerne unterstützen wir hierbei auch die kleineren Unternehmen für die eine Information über jede arbeitsvertragliche Änderung ein nicht zu stemmender Aufwand bedeuten kann.
Frage: Ein Blick in die Zukunft. Welche Hürden entstehen durch das neue Gesetz?
Büchsenschütz: Wir stehen im internationalen Wettbewerb. Bei uns werden wir durch das Schriftformerfordernis die Digitalisierung nicht in dem Umfang umsetzen können, wie es in der heutigen Zeit möglich wäre und in anderen Ländern leichter umzusetzen ist und auch schon genutzt wird. Man könnte dies durchaus als eine Verschwendung an Ressourcen sehen. Am Ende bleibt abzuwägen, ob die dafür gewonnene Sicherheit an Transparenz als Vorteil überwiegt.
Christoph Mers
Online Content Manager