Versteuerung des Dienstrades: So einfach geht das
Ein Dienstrad zu versteuern klingt zunächst kompliziert. Denn was ist der Unterschied zwischen Gehaltsumwandlung und Gehaltsextra? Wir klären auf und verraten, wie ein Jobrad richtig zu versteuer ist.
Dienstrad mit Auto gleichgesetzt
Bis ins Jahr 2012 durften nur Auto sowohl beruflich als auch privat genutzt werden. Dieses sogenannte Dienstwagenprivileg wurde ab 2012 ebenfalls auf Fahrräder und Pedelecs ausgeweitet.
Somit konnten Diensträder ebenfalls privat genutzt werden. Allerdings unterlagen sie damit auch der sogenannten 1%-Regel.
Steuerliche Feinheiten beachten
Durch die zusätzliche private Nutzung von Diensträdern entsteht für den Arbeitgeber ein sogenannter geldwerter Vorteil. Dieser Vorteil muss laut dem Gesetzgeber versteuert werden.
Der Steuersatz lag bis 2019 für Jobräder bei 1% wie bei den Dienstwagen. Die 1% beziehen sich dabei auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des jeweiligen Herstellers. Weitere Infos zur steuerrechtlichen Behandlung des Dienstrades in unserem Online-Seminar.
Gehaltsumwandlung und Gehaltsextra
Allerdings drückte der Gesetzgeber im Rahmen der Mobilitätswende auf das Pedal und förderte die Diensträder stärker. Und zwar durch Steuervergünstigungen. Das betrifft sowohl die Gehaltsumwandlung als auch das Gehaltsextra. Was ist der Unterschied?
Der Unterschied zwischen Gehaltsumwandlung und Gehaltsextra ist folgender: Beim Gehaltsextra erhält der Mitarbeitende das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn. Bei der Gehaltsumwandlung bezahlt der Mitarbeitenden die Monatsraten aus dem Bruttolohn. Deshalb Gehaltsumwandlung oder auch Barlohnumwandlung.
Vorteile bei beiden Optionen
Beide Varianten haben unterschiedliche Vorteile. Beim Jobrad-Leasing durch Gehaltsumwandlung liegt der zu versteuernde geldwerte Vorteil bloĂź noch bei 0,25%. Anstatt vorher 1%.Â
AuĂźerdem spart der Mitarbeitende bei dieser Variante deutlich gegenĂĽber dem privaten Kauf eines Fahrrads oder Pedelecs.
Beim Dienstrad-Leasing durch das Gehaltsextra übernimmt der Arbeitgeber die vollen Kosten.  Heisst, der Arbeitgeber least das Jobrad, stellt es dem Mitarbeitenden zur Verfügung und überlässt es zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn.
Das hat den Vorteil, dass der Mitarbeitende steuerfrei fährt. Es entfällt somit die Versteuerung des geldwerten Vorteils.
Benefit fĂĽr Mitarbeitende
Grundsätzlich ist die Bereitstellung eines Dienstrades ein starker Benefit. Nicht bloß um als Arbeitgeber attraktiver für neue Bewerbende zu sein sondern gleichzeitig auch um die eigene Marke zu stärken.
Laut einer Umfrage sind besonders die 18- bis 29-Jährigen an der Nutzung eines Dienstrades interessiert. Ein wichtiger Punkt im Kampf um neue Talente aus der Generation Z.
Christoph Mers
Online Content Manager