Steuerentlastung 2024: mehr Netto auf dem Gehaltszettel
In 2024 haben Arbeitnehmende Grund zur Freude haben. Denn es bleibt mehr netto vom brutto übrig. Grund: Entlastung bei Lohn- und Einkommensteuer. Diese Änderungen erfolgen in diesem Jahr. Doch die Entlastungen greifen nicht bei allen.
Drei Entlastungs-Pakte
Damit die Bürger*innen in 2024 spürbar mehr Geld auf dem Konto haben, setzt der Gesetzgeber ein zweites Entlastungspaket um. Die ersten Steuerentlastungen erfolgten bereits 2023. Zum 01. Januar 2024 erfolgt die Anpassung in drei Bereichen:
- Grundfreibetrag
- Kinderfreibetrag
- Steuertarif
- Soli-Freigrenze
Der sogenannte steuerliche Grundfreibetrag wird um 696 Euro erhöht. Dieser steigt somit von 10.908 Euro auf 11.604 Euro.
Bis zu dieser Grenze müssen Arbeitnehmende keine Einkommensteuer zahlen. Grund für die Erhöhung: Dieser steuerfreie Betrag sichert das Existenzminimum einer erwachsenen Person.
Erhöhung des Kinderfreibetrages
Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht. Dieser steigt um 360 Euro. Damit liegt die künftige Grenze bei 9.312 Euro anstatt wie bisher bei 8.952 Euro.
Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Bausteinen. Zum einem aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag sowie dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf.
Anpassung der Einkommensteuertarife
Um die Angestellten*innen finanziell zu unterstützen, werden oftmals zum Jahresanfang Gehaltserhöhungen durchgeführt. Problematisch wird es aber, wenn der Anstieg parallel zu einer Steuererhöhung führt.
Ziel der aktuellen Steuerentlastung ist, dass höhere Löhne sowie Gehälter nicht höher besteuert werden. Soweit der Anstieg lediglich dem Ausgleich der Inflation gilt.
Erhöhung des Soli-Beitrages
In Deutschland müssen mittlerweile nur noch wenige Bürger*innen den Soli, also den Solidaritätszuschlag zahlen. Denn in 2021 erfolgte eine signifikante Erhöhung, welche 90 Prozent entlastet, die Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer zahlen.
Die Freigrenze wurde Anfang 2024 noch einmal erhöht. Von vorher 17.543 Euro auf künftig 18.130 Euro.
Achtung bei der Entgeltabrechnung
Die jeweiligen steuerrechtlichen Änderungen greifen bereits seit Anfang 2024. Somit werden die ersten Entlastungen schon in der Entgeltabrechnung für den Januar sichtbar sein.
In diesem Fall müssen alle Anpassungen rechtzeitig in das System zur Lohn- und Gehaltsabrechnung übernommen werden. Sollte jedoch ein Fehler in der Entgeltabrechnung sein, unbedingt und unverzüglich beim Arbeitgeber nachhaken. Im Idealfall die Abrechnung sogar aufbewahren.
Christoph Mers
Online Content Manager