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Lohnabrechnung Gehalt

Steuerentlastungen im Dezember 2024: Achtung bei der Entgeltabrechnung

Outsourcing der Lohnabrechnung: 5 entscheidende Schritte beachten

Geplant war eine steuerliche Entlastung der Angestellt*innen in Deutschland schon seit längerem. Die gesetzliche Verabschiedung ist erfolgt. Das sind die Änderungen und welche Auswirkungen das auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung hat.

Steuerentlastung: mehr netto vom brutto

Die gute Nachricht vorweg: Auf Grund der steuerlichen Entlastungen sollten Mitarbeitende in Deutschland ab Dezember 2024 mehr netto vom brutto erhalten. Ermöglicht durch zwei entscheidende Gesetzesanpassungen.

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      Zum einen wird der sogenannte Grundfreibetrag angehoben. Sprich, die Grenze des zu versteuernden Einkommens wird angehoben. Um 180 Euro auf 11.784 Euro.

      Mehrere Vorteile für Mitarbeitende

      Zum anderen steigt der monatliche Kinderfreibetrag ebenfalls. Und zwar um 228 Euro auf 6.612 Euro. Pro Elternteil kommt der Kinderfreibetrag noch hälftig auf den Grundfreibetrag drauf. Somit ergeben sich weitere steuerliche Entlastungen.

      Ein weiterer Vorteil ist, dass die Bestimmungen nicht nur ab Dezember 2024 in Kraft treten sollen. Sondern die gesetzlichen Anpassungen sind rückwirkend für das gesamte Jahr gültig. Wichtig: Noch fehlt die Zustimmung des Bundesrates. Eine Zusage gilt aber als sicher.

      Freibeträge kontinuierlich angehoben

      Ein Anheben der Freibeträge ist nichts ungewöhnliches. Stattdessen erfolgt kontinuierlich eine Anhebung der entsprechenden Grenzen. Eine Anpassung beruht immer auf der Grundlage des berechneten Existenzminimums.

      Das berechnete Existenzminimum gibt an, wie hoch das steuerfreie Einkommen ist um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei der Berechnung werden unter anderem aktuelle Preis- und Lohnentwicklungen im Land berücksichtigt.

      Für das laufende Jahr wurden die Freibeträge bereits angehoben. Eine erneute Anpassung wird damit begründet, dass die Zahlungen für das Bürgergeld stark gestiegen sind.

      Anpassung der Entgeltabrechnung

      Die Änderungen gelten wie bereits erwähnt nicht nur für den Dezember sondern sind rückwirkend gültig. Daher könnte die Lohn- und Gehaltsabrechnung zum Ende des Jahres deutlich höher ausfallen.

      Wichtig: Die gesetzlichen Anpassungen müssen durch den Arbeitgeber umgesetzt werden. Besonders die mögliche rückwirkende Erstattung kann bei der Berechnung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Schwierigkeiten sorgen.

      Daher sollten Mitarbeitende Ende Dezember unbedingt einen Blick auf die Payroll-Abrechnung werfen. Sollten sich möglicherweise Fehler eingeschlichen haben oder wurden die gesetzlichen Änderungen nicht umgesetzt, unbedingt direkt mit der Personalabteilung sprechen.

      Weitere Infos zum Thema „Fehler in der Lohn- und Gehaltsabrechnung“

      Auslagerung der Payroll

      Eine beliebte Alterative, um beispielsweise Fehler zu vermeiden oder laufende gesetzliche Anpassungen zu implementieren, ist die Auslagerung der Lohn- und Gehaltsabrechnung an einen externen Anbieter.

      Dabei muss die Entgeltabrechnung nicht zwangsläufig komplett ausgelagert werden. Eine Teil-Auslagerung ist ebenfalls sinnvoll. Sowohl im privaten Sektor als auch im Non-Profit-Bereich wie dem öffentlichen Dienst.

        Christoph Mers

        Online Content Manager