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Entgeltabrechnung: Kennen Sie diese Kürzel

Outsourcing der Lohnabrechnung: 5 entscheidende Schritte beachten

Eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung kann auf den ersten Blick leicht verwirrend sein. Viele Abkürzungen. Wer seine Entgeltabrechnung besser verstehen möchte, sollte diese Abkürzungen unbedingt kennen.

Abkürzungen auf dem Lohn- oder Gehaltszettel

  • Kürzel: GB

„GB“ steht für Gesamtbrutto.

Es beschreibt das regulär verdiente Gehalt und umfasst weitere Zuschläge wie Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit.

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      • Kürzel: KK

      „KK“ steht für Krankenkasse.

      • Kürzel: E

      „E“ steht für Einmalbezug.

      Es beschreibt einmalige und nicht kontinuierlich ausgezahlte Bezüge. Dazu zählen beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

      • Kürzel: KK%

      „KK%“ steht für Beitragssatz zur Krankenkasse.

      Dieser beschreibt den Beitragssatz inklusive des Zusatzbeitrages. Die Höhe des Zusatzbeitrages ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.

      • Kürzel: L

      „L“ steht für Laufender Bezug.

      Dieser beschreibt den regulären Bezug, welcher der Arbeitgeber im Gegensatz zum Einmalbezug leistet.

      • Kürzel: PGRS

      „PGRS“ steht für Personalgruppenschlüssel.

      Dieser beschreibt die Beschäftigungsart wie beispielsweise Praktikum, Ausbildung oder Festanstellung.

      Auf Korrektheit prüfen

      Dies sind die bekanntesten Kürzel, welche Arbeitnehmer*innen in regelmäßigen Abständen prüfen sollten. Denn es liegt in der Verantwortung der Arbeitnehmenden, die Lohn- und Gehaltszettel zu prüfen. Doch was machen, wenn sich ein Fehler eingeschlichen hat?

      Dann sollten Arbeitnehmende sofort Kontakt zur entsprechenden HR-Abteilung aufnehmen. Wichtig: Das Nachfassen immer schriftlich festhalten.

      Dann ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Und muss den Fehler entsprechend beheben. Doch gibt es gewisse Fristen, die Arbeitnehmer*innen beachten müssen? Das lesen Sie hier.

        Christoph Mers

        Online Content Manager