Entgeltabrechnung: Kennen Sie diese Kürzel
Eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung kann auf den ersten Blick leicht verwirrend sein. Viele Abkürzungen. Wer seine Entgeltabrechnung besser verstehen möchte, sollte diese Abkürzungen unbedingt kennen.
Abkürzungen auf dem Lohn- oder Gehaltszettel
- Kürzel: GB
„GB“ steht für Gesamtbrutto.
Es beschreibt das regulär verdiente Gehalt und umfasst weitere Zuschläge wie Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit.
- Kürzel: KK
„KK“ steht für Krankenkasse.
- Kürzel: E
„E“ steht für Einmalbezug.
Es beschreibt einmalige und nicht kontinuierlich ausgezahlte Bezüge. Dazu zählen beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
- Kürzel: KK%
„KK%“ steht für Beitragssatz zur Krankenkasse.
Dieser beschreibt den Beitragssatz inklusive des Zusatzbeitrages. Die Höhe des Zusatzbeitrages ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.
- Kürzel: L
„L“ steht für Laufender Bezug.
Dieser beschreibt den regulären Bezug, welcher der Arbeitgeber im Gegensatz zum Einmalbezug leistet.
- Kürzel: PGRS
„PGRS“ steht für Personalgruppenschlüssel.
Dieser beschreibt die Beschäftigungsart wie beispielsweise Praktikum, Ausbildung oder Festanstellung.
Auf Korrektheit prüfen
Dies sind die bekanntesten Kürzel, welche Arbeitnehmer*innen in regelmäßigen Abständen prüfen sollten. Denn es liegt in der Verantwortung der Arbeitnehmenden, die Lohn- und Gehaltszettel zu prüfen. Doch was machen, wenn sich ein Fehler eingeschlichen hat?
Dann sollten Arbeitnehmende sofort Kontakt zur entsprechenden HR-Abteilung aufnehmen. Wichtig: Das Nachfassen immer schriftlich festhalten.
Dann ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Und muss den Fehler entsprechend beheben. Doch gibt es gewisse Fristen, die Arbeitnehmer*innen beachten müssen? Das lesen Sie hier.
Christoph Mers
Online Content Manager