Die Umsetzung des Kurzarbeitergeldes in fidelis.Personal – SD Worx ist für Sie da
Die Bundesregierung erleichtert die Antragsstellung und den Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG). Rückwirkend bis zum 1. März dieses Jahres, können Betriebe mit mindestens 10 Prozent Arbeitsausfall nun schneller mit Kurzarbeitergeld rechnen. Auch ein Arbeitszeitkonto mit Minusstunden ist nicht mehr für die Beantragung notwendig. Nach einer erfolgreichen Beantragung erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit einen Bescheid mit einer Stammnummer.
Hinweis
Die folgenden Informationen zur Einrichtung des Kurzarbeitergeldes gelten nicht für Kunden im Servicelevel Managed Services. Managed Services Kunden wenden sich bitte an Ihren Kundenbetreuer.
Unabhängig vom Beantragungsprozess beim Bund können Sie wie folgt vorgehen, um die Einrichtung in fidelis.Personal vorzunehmen:
- Bitte geben Sie über unser OPAL-Ticketsystem einen Servicefall auf, indem Sie um Kontaktaufnahme zum Thema KUG bitten. Alternativ können Sie auch Ihren zuständigen Sales-Manager kontaktieren.
- Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und lassen ihnen einen Bestellschein oder eine Zusatzvereinbarung zum Modul KUG zukommen. Die Hinterlegung der KUG-Steuerung erfolgt durch SD Worx-Professional Services und umfasst folgende Leistungen:
- Systemparametrierung der gesetzlichen Variante im Teilnehmerstamm / Arbeitgeberstamm / Abteilungsstamm
- Anlage der KUG-Lohnarten
- Anpassung der von Ihnen mitgeteilten Lohnarten für die KUG-Berechnung
- Freischaltung des Dialoges Kurzarbeitergeld in der Person (als Alternative zu den Lohnarten)
- Freischaltung & Einrichtung der Berechtigungen für die Archivlisten
- Tel. Beratung (keine steuerrechtliche Beratung) – im Rahmen von max. 1 Stunde
- Handout mit den Berechnungsgrundlagen
- Fibu-Integration der KUG-Lohnarten
In Ergänzung zur systemtechnischen Einrichtung bieten wir Ihnen eine Einweisung zum Thema KUG. Im Rahmen eines Online-Seminars wird Ihre Erfassung zu den Personen in fidelis.Personal bzw. fidelis.Personal.Classic anhand von Beispielfällen vermittelt. Zusätzlich erfolgt eine Erläuterung der Erstattungslisten. Anschließend erhalten Sie eine Dokumentation zur Schulung. - Darüberhinausgehende abweichende Regelungen -Betriebsvereinbarungen oder über das gesetzliche KUG hinausgehende kundenindividuelle Regelungen - können wir gerne nach Aufwand umsetzen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen bearbeiten wir die Einrichtung in der Folge der Auftragseingänge.