Covid-19: Kurzarbeit wird nun dringender benötigt denn je
Covid-19 wurde das, umgangssprachlich genannte, Coronavirus nun offiziell getauft. Das Virus und seine Fähigkeit sich rasant zu verbreiten, hat den Alltag ebenso im Griff, wie die globale Wirtschaft. Die weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Viren haben weitreichende Folgen. Die deutsche Wirtschaft, wir als europäische Exportweltmeister, bleiben davon nicht verschont. Doch die Bundesregierung lässt hoffen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMFG) reagiert bereits auf allen Ebenen und streicht fast sämtliche Gruppenaktivitäten. Erst werden die Kindergärten und Schulen geschlossen, dann wird die Leipziger Buchmesse abgesagt. Quarantäne ist nun angesagt. Das trifft die Branchen, wie z. B die Gastronomie, Unterhaltungs- oder die Tourismussektor, durch die fehlenden Umsätze besonders hart. Ganze Existenzen sind bedroht. Die Arbeitslosenquote könnte in die Höhe schnellen und die Rezession weiter vorantreiben. Um dieses Szenario zu verhindern, verabschiedet die Bundesregierung ein schnelles Maßnahmenpaket. Im Fokus stehen das Kurzarbeitergeld und die Kurzarbeit.
Kurzarbeit – Achtung Verwechslungsgefahr!
Die Kurzarbeit ist keine neue Erfindung. Sie wird schon seit Jahren angewandt, um Unternehmen in schwierigen, finanziellen Schieflagen zu helfen. Für gewöhnlich entsteht diese Schieflage durch eine schlechte Auftragslage, saisonale Gegebenheiten oder eine Wirtschaftskrise und nicht durch eine globale Pandemie.
Auch der Mitarbeiter kann in dieser Zeit von der Tätigkeit in Kurzarbeit profitieren, wenn der Arbeitsmarkt besonders schwierig oder leergefegt ist. Zuletzt hatte die Kurzarbeit ihren Höhepunkt im Jahr 2009, mit knapp einer Million deutscher Arbeitnehmer in einem Kurzarbeitsverhältnis.
Auf Grund der aktuellen Situation orientiert sich die Kurzarbeit am Infektionsschutzgesetz. Dort ist vorgesehen, dass die Mitarbeiter, welche sich durch die Anweisung des Staates in Quarantäne befinden auf Kurzarbeit umgestellt werden können. Unter normalen Umständen hätte die Kurzarbeit vom Arbeitgeber drei Monate vorher angemeldet werden müssen. Auch einen triftigen Grund muss der Arbeitgeber angeben. Umstrukturierungsmaßnahmen, interner Streik und Betriebsausfälle sind für die Agentur für Arbeit keine ausreichende Begründung, um eine Arbeitszeitverkürzung zu bewilligen.
Besonderen Handlungsbedarf haben die Unternehmen, welche keine Kurzarbeitsvereinbarungen mit den Mitarbeitern oder dem Betriebsrat geschlossen haben. Ist die Kurzarbeit weder im Vertrag noch im Tarifvertrag geklärt, müssen die Unternehmen nachträgliche Vereinbarungen mit dem Betriebsrat und den Mitarbeitern treffen. In einer Situation, in welcher schnelles Handeln gefragt ist, dies besonders kniffelig. Noch kniffliger wird es, wenn der Betriebsrat als Zugeständnis Maßnahmen für die Belegschaft fordert. Die einzige Ausnahme ist eine drohende Insolvenz des Unternehmens, dann kann das Unternehmen ohne Einwilligung der Belegschaft eine Kurzarbeit durchsetzen.
Der Arbeitgeber kann sich nicht über das Arbeitsrecht hinwegsetzen und im Alleingang die Kurzarbeit für das Personal beantragen, denn auch der Mitarbeiter muss bei der Agentur für Arbeit eine Zustimmung abgeben. In der gegenwärtigen Lage sollte die Kurzarbeit auch im Sinne der Mitarbeiter sein.
Kurzarbeitergeld
Als Schadensbegrenzung lässt sich das Kurzarbeitergeld beschreiben. Als Reaktion auf aktuelle Geschehnisse bietet die Bundesregierung nun einen einfacheren Zugang zum Kurzarbeitergeld. Für Angestellte zu beantragen ist das Kurzarbeitergeld, eben so wie die Kurzarbeit, bei der Agentur für Arbeit. Das Ziel des Kurzarbeitergeldes ist es den Verdienstverlust des Arbeitnehmers aufzufangen und ihm so sozial wie auch finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Desweitern sorgt die Möglichkeit beim Arbeitgeber dafür sozialverträglich Personalkosten einzusparen, ohne die Mitarbeiter ganz zu entlassen zu müssen. Die Agentur für Arbeit zahlt rund 60 Prozent des Nettogehalts an betroffene Mitarbeiter aus, abzüglich der Steuern. Leben im Haushalt Kinder, wird das Kurzarbeitergeld auf 67 Prozent aufgestockt. So sorgt das Kurzarbeitergeld im Zusammenspiel mit dem restlichen Lohn durch den Arbeitgeber für einen abgesicherten Mitarbeiter.
In der gegenwärtigen Situation hat die Bundesregierung bereits Steuererleichterungen für Empfänger des Kurzarbeitergelds angekündigt. Wie diese Steuererleichterung praktisch aussehen, ist noch nicht bekannt. Keinen Anspruch auf das Kurzarbeitergeld haben Rentner, Auszubildende, Minijobber und Saisonarbeiter.
Zusammenfassend gesagt
Die Bundesregierung ergreift die ersten Maßnahmen, um Entlassungen durch die Corona-Krise zu verhindern. Die üblichen bürokratischen Regularien werden verkürzt, um dynamischer auf die sich stetig verändernde Situation reagieren zu können. Die Kurzarbeit entlastet die Unternehmen und das Kurzarbeitergeld die Mitarbeiter. Zwar wird sich die Entgeltabrechnung durch die Kurzarbeit verändern, doch mit SD Worx an ihrer Seite besitzen Sie die besten Voraussetzungen, um die Situation in den Griff zu behalten. Unser HCM-System und Ihr persönlicher Ansprechpartner bei uns stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und unterstützen Sie in diesem kritischen Phase des Quartals.