5 Gründe für eine externe Partnerschaft zur Lohnabrechnung – Teil 1
Die Auslagerung der Entgeltrechnung ist keine neue Erfindung. Doch die Corona – Pandemie rückte das Thema in den vergangenen Monat nochmal stärker in den Fokus. Deshalb verraten wir Ihnen 5 Gründe für eine externe Partnerschaft zur Lohnabrechnung
1. Teamgeist fördern
Einer der fünf Gründe für eine externe Partnerschaft zur Lohnabrechnung ist die Förderung des Teamgeistes. Klingt auf den ersten Blick fragwürdig. Auf den Zweiten allerdings nicht mehr. Warum?
Auch ohne die Corona – Pandemie stehen HR – Abteilungen immer unter Druck. Während der weltweiten Pandemie sogar noch mehr. Und die Herausforderungen wuchsen ebenfalls.
Denn die Human Ressource Verantwortlichen müssen immer eine Fülle an arbeitsrechtlichen Auflagen, Regelungen und Verordnungen im Blick behalten. Teilweise europa- oder sogar weltweit. Durch die verstärkte Arbeit aus dem Home-Office mussten Gehaltsabrechnungen mit veralteten IT – Systemen bearbeitet werden.
Oder es erkrankten Kollegen mit sehr spezifischem Fachwissen, dass allerdings nicht dokumentiert wurde. Eine Vielzahl an Herausforderungen, noch mal beschleunigt durch die Corona – Krise.
Eine Auslagerung der Gehaltsabrechnung entlastet die personellen Ressourcen. Es sorgt für eine Entspannung in der Personalabteilung. Außerdem wird der Freiraum verstärkt, um sich wieder strategisch wichtigeren HR – Themen zu widmen. Deshalb ist die Förderung des Teamgeistes einer der 5 Gründe für eine externe Lohnabrechnung.
2. Wasserdichte Compliance
Die komplexen Anforderungen an eine korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung haben in den vergangenen Jahren immer stärker zugenommen. Dabei entstand ein regelrechter Bürokratie– Dschungel aus Regelungen, Vorschriften und Änderungen. Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Daher müssen HR – Abteilungen auch immer auf dem Laufenden sein. Doch ist das überhaupt möglich? Vor allem international agierende Unternehmen und deren Human Ressource Abteilung stellt das teilweise vor schwerwiegende Probleme.
Zum einen müssen lokale und spezifische Vorschriften in Bezug auf Steuern und Sozialleistungen im Blick bleiben. Zum anderen braucht es absolutes Expertenwissen und einen Blick für regionale Besonderheiten. Oftmals fehlt dieses Wissen der internen HR – Abteilung.
Doch kein Grund zur Panik. Denn mit der Auslagerung der Entgeltabrechnung übertragen Unternehmen die Verantwortung auf den externen Partner. Dieses muss natürlich die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften auch garantieren.
3. Einfacher arbeiten
So simpel es klingt, ist es am Ende: Einfacher arbeiten ist einer der 5 Gründe für die externe Partnerschaft zur Lohnabrechnung. Was steckt dahinter?
Die Nutzung von datengestützten Tools. Sowohl durch die HR selbst als auch durch deren Mitarbeiter*innen. Besonders dezentralisierte Personalabteilungen profitieren davon. Sie können auf cloudbasierte Lösungen zurückgreifen. Damit wird nicht nur eine bessere Transparenz gewährleistet.
Außerdem können verschiedene HR – Module miteinander verknüpft werden. Somit wird am Ende die Effizienz gesteigert und das Fehlerpotenzial minimiert.
Die einzelnen Mitarbeiter*innen profitieren ebenfalls. Insbesondere Remote – Angestellte*innen können über Self – Service – Lösungen relativ einfach auf zentrale Abrechnungsdaten zugreifen.
Das waren drei von fünf Gründen für eine externe Partnerschaft zur Lohnabrechnung. Was die anderen Gründe sind, lesen Sie im zweiten Teil.