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KMU Reisereport Ziele

KMU-Reisereport 2024: Zug, Auto oder lieber Flugzeug – So reist der Mittelstand

KMU Reisereport Ziele

Der europäische Binnenmarkt ist für die meisten KMUler das meist bereiste Gebiet. Konkretes Zielland Nummer eins ist weiterhin Deutschland. Doch wie reist der Mittelstand? Lieber mit dem Zug, Flugzeug oder Auto?

KMU-Reisereport: Auto schlägt Zug

Da Deutschland weiterhin da primäre Reiseziel für den Mittelstand ist, liegt der erste Fokus auf den innerdeutschen Betriebsreisen. Und in diesem Fall hat das Auto die Nase vorn.

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      Denn in 2024 lag der Anteil an Dienstreisen mit dem Kraftfahrzeug bei 54 Prozent. Den Zug nutzen knapp 40 Prozent. Das Flugzeug hingegen nur sechs Prozent. Allerdings lag das Auto nicht immer auf dem ersten Platz.

      In 2019 rangierte noch der Zug knapp vor dem Auto als beliebtestes Transportmittel für Dienstreisen. Das änderte sich schlagartig in 2021, bedingt durch die Corona-Pandemie. Damals stieg der Anteil des Autos auf über 71 Prozent. Somit spielten Zug und Flugzeug damals eine eher untergeordnete Rolle.

      KMU-Dienstreisen ins Ausland

      Bei innerdeutschen Dienstreisen nimmt das Auto die Spitzenposition ein. Bei den Reisen ins Ausland ist seit Jahren der Zug das Transportmittel Nummer eins. Nach einem kleinen Rückgang in 2021 stieg der Anteil an Zugreisen in 2023 wieder auf über 50 Prozent. Genauer gesagt 54 Prozent. Das Auto nutzten dagegen nur 20 Prozent. Für das Flugzeug entschieden sich die restlichen 26 Prozent.

      Warum ist der Zug die präferierte Wahl bei den ausländischen Dienstreisen? Weil die meisten Auslandsreisen nicht in die Ferne gehen. Sondern in die angrenzenden Nachbarländer wie die Schweiz. Somit scheinen Züge eine bessere Option zu sein im Vergleich zu den Flügen.

      Vor- und nach-Corona Situation

      Die Corona-Pandemie hatte einen entscheidenden Einfluss auf die Dienstreisen im deutschen Mittelstand. Daher lohnt sich ein Blick auf die Situation vor und nach der weltweiten Pandemie. Als Referenzmarke dient das Jahr 2019.

      Bei dem Auto gab es 2020 einen Rückgang auf 68 Prozent. Doch im Vergleich zum Flugzeug und Zug erholte sich das dienstliche Reisen mit dem PKW recht schnell 2021 erreicht es bereits 82 Prozentes des Umfangs von 2019. In den folgenden Jahren war es fast wieder auf dem Niveau von 2019.

      Deutlich langsamer erholen sich die Segmente Zug und Flugzeug. 2020 brachen die Werte für den Zug auf 34 Prozent des Umfanges von 2019 ein. In 2021 sackte das Niveau sogar weiter ab auf 24 Prozent. Langsam steigerte es sich auf 60 Prozent in 2023

      Ähnliche Werte verzeichnete das Flug. In 2021 waren es 25 Prozent des Umfanges von 2019. Einen Sprung gab es in 2022 auf 51 Prozent. Seitdem stagniert der Wert in den unteren 50-igern.

      Blick auf die Auslandsreisen

      Und wie schnell erholte sich der Markt bei den ausländischen Dienstreisen? Das Flugzeug konnte mehr Anteile zurückgewinnen. Nach einem Sturz auf 20 Prozent in 2021 kletterte der Anteil in 2023 auf bis zu 63 Prozent.

      Eine noch stärkere Entwicklung verzeichnet der Zug. Dieser rutschte in 2021 auf den Tiefstwert von 25 Prozent. Doch in 2023 lag der Anteil bei 73 Prozent des Umfanges von 2019.

      Lediglich das Auto pulverisierte die Zahlen nochmal. In 2020 rutschte der Anteil des Umfangs von 2019 auf 50 Prozent. Doch in 2022 explodierte der Umfang sogar auf 103 Prozent und in 2023 waren es 112 Prozent.

      Somit erholten sich die dienstlichen Reisen ins Ausland mit dem PKW bei Weitem am schnellsten.

      Reisekostenabrechnung sicher durchführen

      Sowohl bei den innerdeutschen- als auch ausländischen Geschäftsreisen sollte ein Aspekt besonders berücksichtigt werden: die Reisekostenabrechnung.

      Doch gerade dieser Bereich unterliegt ständigen gesetzlichen oder verwaltungsseitigen Änderungen. Außerdem muss die umfangreiche aktuelle Rechtsprechung beachtet werden. Mehr über die Vorschriften sowie praktische Tipps in unserem digitalen Fach-Seminar der SD Worx Academy. Außerdem kann eine fehlerhafte Reisekostenabrechnung Einfluss auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung haben.

        Christoph Mers

        Online Content Manager