Blog-Artikel rund um das Arbeitsrecht
Aus der Welt des Arbeitsrechts gibt es viele verschiedene Themen, bei denen man auf dem aktuellsten Stand sein sollte: Gesetze, Verordnungen, gesetzliche Änderungen, etc..
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Speziell zum Thema Entgeltabrechnung tragen wir in dieser Rubrik zusammen, was für Sie in Ihrer täglichen Arbeit interessant sein könnte.
Zur Arbeit pendeln – sitzt der Fahrradhelm?
Das Straßennetz ist maßlos überlastet. Das bekommen vor allem die Pendler zu spüren. Dabei begibt sich das Fahrrad auch auf den deutschen Straßen auf die Aufholjagd. Bereits jeder fünfte Mitarbeiter in Belgien entscheidet sich für das Fahrrad. Auch in Deutschland steigt der radelnden Arbeitnehmer stetig an. Und trotzdem, der Fahrradhelm bleibt weiterhin sehr unbeliebt. Wie unsicher ist das und was sagt eigentlich der Arbeitgeber dazu?
Vorsicht Ferienjob! Was Arbeitgeber zu beachten haben
Nicht alle Schüler und Studenten verbringen die Zeit der Schul- oder Semesterferien mit fortwährendem Müßiggang. Etliche dieser jungen Menschen arbeiten vor allen Dingen während der Sommermonate, um das Taschengeld bzw. die Haushaltskasse aufzubessern. Der „Ferienjob“ bringt zudem neue Kontakte und vertreibt die Langeweile – ob nun in der Gastronomie, im Einzelhandel oder anderswo.
Für Kindergeld wird Nachweis verlangt
Für jedes Kind, das seinen Wohnsitz im EU-Ausland hat und für das in Deutschland Kindergeld beantragt wird, muss ein Nachweis über die Existenz des Kindes vorgelegt werden. Dies stellt die Bundesregierung in Beantwortung einer Kleinen Anfrage fest, die sich nach Kindergeldzahlungen ins Ausland erkundigt hatte. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatten die Abgeordneten darauf hingewiesen, dass allein im Dezember 2018 Kindergeld für rund 252.000 Kinder im Ausland in einer Höhe von 48,9 Millionen Euro gezahlt worden sei.
Nach Angaben der Bundesregierung haben die Familienkassen alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anspruchsvoraussetzungen aufzuklären. Welche Nachweise im Einzelfall angefordert werden, liege im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Familienkasse, schreibt die Regierung weiter. Bei Zweifeln an der Gültigkeit eines Dokuments könne sich die Familienkasse an den ausstellenden ausländischen Träger mit der Bitte um Überprüfung der Angaben oder des Dokuments wenden.