eAU kommt nicht an: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
Die elektronische Krankmeldung, kurz eAU, soll für eine spürbare Entlastung sorgen. Doch was passiert, wenn die Übertragung nicht durchgeführt wurde. Dann kann sogar die Lohn- und Gehaltsabrechnung davon betroffen sein.
eAU: Fehler bei der Datenübertragung
Ob Probleme mit dem Internet oder technische Hindernisse: Die Fehlerquellen bei einer nicht erfolgten Datenübertragung bei der eAU sind vielfältig.
Zum einen kann es, wie erwähnt, auf Grund von Internetproblemen zu einem Nicht-Versand der Daten kommen. Dann werden allerdings die Daten durch die Software in der Arztpraxis gespeichert. Ein Versand erfolgt dann nachgelagert.
Technische Fehler bei der eAU
Zum anderen können technische Fehler ursächlich für eine Nicht-Übermittlung der Daten sein. Was unternehmen die Arztpraxen dann? In diesem Fall wird auf den Papierausdruck zurückgegriffen.
Dann muss der Versichere aber selbst aktiv werden. Denn der Versand des „gelben Scheins“ an die Krankenkasse muss von dem Versicherten durchgeführt werden.
Übertragung wurde vergessen
Neben den IT-Problemen kann es auch dazu kommen, dass der Arzt oder die Ärztin es schlicht versäumt hat die Krankmeldung abzuschicken. Oder bei der Datenabfrage werden die falschen Krankheitszeiträume abgefragt.
Doch wie können Patienten bzw. die Versicherten vorsorgen? Grundsätzlich ist es ratsam, zusätzlich nach der Krankschreibung in Papierform zu fragen. Dann haben die Versicherten im Notfall ein Dokument, was den Krankheitszeitraum bestätigt.
Denn spätestens ab dem vierten Tag benötigen die Personalabteilungen eine Bestätigung der Krankmeldung. Ist keine eingereicht, kann die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung im Krankenfall eingestellt werden.
Somit kann es im schlimmsten Fall zu einer Unterbrechung der Entgeltabrechnung kommen. Und das nur weil die elektronische Krankmeldung nicht übermittelt wurde.
eAU ersetzt gelben Schein
Die Nutzung der elektronischen Krankmeldung ist seit Januar 2023 verpflichtend. Die digitale Bescheinigung ersetzt damit den bekannten „gelben Schein“. Vorteil für Versicherte ist, dass kein postalischer Versand der Krankmeldung an die Versicherung erfolgen muss.
Versicherte melden lediglich Ihrem Arbeitgeber, wann Sie krank waren. Die Datenabfrage bei der Krankenkasse zwecks Überprüfung muss der Arbeitgeber vornehmen.
Christoph Mers
Online Content Manager