eAU 2023: 5 Tipps für Arbeitgeber
Das eAU-Verfahren ist ab Januar 2023 verpflichtend für alle Arbeitgeber. Allerdings hakt es an einigen Stellen noch an der Umsetzung. Wir haben 5 Tipps für Arbeitgeber für den Start zum eAU-Verfahren.
eAU 2023: praktische Tipps
Das Abrufen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab Januar 2023 verpflichtend für Unternehmen und Firmen. Beim eAU-Verfahren müssen aber einige Punkte beachtet werden. Damit das Abrufen der digitalen Krankschreibung reibungsloser läuft, gibt es fünf praktische Tipps für Arbeitgeber.
- Korrekte Datenabfrage
Bei der eAU gibt es zwei relevante Daten. Zum einen das Abrufen der eAU am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Zum anderen das Abrufen der Folgebescheinigung. Hierfür müssen Arbeitgeber den ersten Tag nach der bisherigen Krankschreibung nutzen. Ein wichtiger Unterschied.
- Abruf am zweiten Tag
Arztpraxen und Krankenkassen übermitteln laut dem eAU-Verfahren zweimal am Tag die Daten an die jeweiligen Krankenkassen.
Daher der eAU-Tipp für Arbeitgeber: Abrufen der Daten erst am Folgetag sprich am Tag nach der Krankmeldung des Arbeitnehmers. Dann sollte die digitale Krankschreibung ebenfalls im System erfasst sein.
- Abläufe optimieren
Das Abrufen der Daten durch den Arbeitgeber ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, dass die Krankmeldung ebenfalls zügig und zeitnah in den jeweiligen Abteilungen landet.
Unser eAU-Tipp für Arbeitgeber: Anpassen und optimieren der bestehenden Workflows. Verbesserung der bisherigen HR- und IT-Prozesse. Denn jede*r Vorgesetzte muss wissen, mit wie vielen Mitarbeitern er*sie planen kann.
- Technische Störungen einplanen
Die Umstellung auf das digitale Verfahren verschob sich bereits mehrmals in der Vergangenheit. Zum einen durch die Corona-Pandemie. Zum anderen durch technische Probleme.
Diese werden mit dem Start ab Januar 2023 nicht vollständig behoben sein. Deshalb unser eAU-Tipp für Arbeitgeber: Verzögerungen einkalkulieren beim Abrufen der Daten.
- Anpassung der Arbeitsverträge
Die Arbeitsverträge der Belegschaft regelt unter anderem den Umgang sowie Prozess bei Krankmeldungen. Mit dem eAU-Verfahren ab 2023 muss möglicherweise eine arbeitsrechtliche Anpassung der Verträge stattfinden.
Das eAU-Verfahren ab 2023 sorgt immer noch für Kopfschmerzen bei Unternehmen und Organisationen. Mit diesen eAU-Tipps für Arbeitgeber werden diese aber weniger.
Christoph Mers
Online Content Manager